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Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie
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Verkehrsteilnehmer außer KFZ
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Bauherr / Baufrau (bis 200.000 € Bausumme)
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Tagesmutter / Tagesvater
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Besitzer oder Führer von nicht motorisierten Wasserfahrzeugen
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Besitzer und Führer ferngelenkter Modellfahrzeuge zu Wasser und zu
Lande
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Mieter (Mietsachschäden bis 1,5 Mio €)
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Die Umkehr des Haftpflichtprinzips, Sie erhalten im Rahmen der Versicherungsbedingungen
Geld von Ihrer eigenen Haftpflicht wenn:
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Sie von Dritten geschädigt werden und
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Der Schädiger seinen Wohnsitz in Deutschland hat
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Der Schädiger keinen Schadenersatz leisten kann und nicht oder nicht
ausreichend vollstreckbar ist
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